Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluß
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen
des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht,
wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der
Ware gelten unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Gegenüber
Nichtkaufleuten können vorliegende Geschäftsbedingungen nur durch vertragliche Vereinbarungen
abgeändert oder auf künftige Geschäfte erstreckt werden. Gegenüber Kaufleuten gelten diese
Geschäftsbedingungen auch für künftige Folgegeschäfte mit der Maßgabe, daß wir uns Abänderungen
bei künftigen Geschäften ausdrücklich vorbehalten.
All unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, Preisabreden und sonstige Vereinbarungen
- insbesondere auch soweit sie diese Verkaufsbedingungen ändern - werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise, bzw. die unserer bei Vertragsabschuß
gültigen Preisliste. Soweit sich die Kosten für Material, Löhne, Hilfsstoffe oder gesetzliche Abgaben aus
von uns nicht zu vertretenden Gründen im Zeitraum zwischen Vertragsabschuß und Lieferung wesentlich
erhöhen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis unter Offenlegung der ursprünglichen
Kalkulation sowie spezifischer Darlegung der Erhöhung der Kostenfaktoren entsprechend dem Umfang
der Kostensteigerung zu deren Ausgleich zu erhöhen. Im Verkehr mit Nichtkaufleuten sind wir
hierzu nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschuß und Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
Nichtkaufleute sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alle Zahlungen haben, sofern
nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug bar zu erfolgen.
Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Eigenakzepte und diskontfähige Wechsel
nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber an. Gutschriften über Schecks
und Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich des gültigen Basiszinzsatzes, evtl. Bank- und
Einzugsspesen, mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
Gegenüber Kaufleuten sind wir berechtigt, bei Überschreitung des Zahlungszieles Fälligkeitszinsen in
Höhe von 5% zu verlangen. Bei Verzug des Käufers sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6% zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens
bleibt dem Käufer vorbehalten.
Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie vom Käufer
zu vertretendem Unvermögen wird die von diesem Verstoß betroffene Forderung sofort fällig. Entstehen
nach Vertragsabschluß begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, die unsere
Forderung gefährden, sind wir berechtigt, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ausstehende
Lieferungen auszuführen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Kaufleute sind zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur hinsichtlich solcher Gegenforderung
berechtigt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. wir sind berechtigt, mit unseren
Forderungen gegen den Käufer - gleich aus welchem Rechtsgrund - aufzurechnen.
3. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferte Ware bleiben bis zu Erfüllung aller uns gegenüber dem Käufer - gleich aus welchem
Rechtsgrund - aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Dies gilt auch für
solche Waren, auf deren Lieferung der Käufer seine Zahlung ausdrücklich bezogen hat. Bei laufender
Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Käufer darf die Vorbehaltsware
nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsverbindungen und
nur solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur
mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu
anderer Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung,
ist er nicht berechtigt.
Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der (ggf. be- oder verarbeiteten) Vorbehaltswaren oder
aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der
Käufer uns in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bereits jetzt ab. Sie dienen im selben Umfang zur
Sicherung wie die Vorbehaltsware. Sofern der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe
von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
Zur Abtretung der Forderungen an Dritte ist der Käufer in keinem Fall befugt.Auf unser Verlangen ist
er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Die Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt für uns, ohne daß hieraus für uns Verpflichtungen entstehen.
Bei Verarbeitung,Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden
Gegenständen durch den Käufer steht uns der Miteigentumsanteil an der neuen Sache als
Vorbehaltseigentum im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten Vorbehaltswaren zu dem Fakturenwert
der anderen verarbeiteten Ware zu. Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der gelieferten
Sache setzt sich an der Sache fort.
Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus irgendwelchen Gründen, so tritt an dessen Stelle die daraus
entstehende Forderung.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sowie bei nach Vertragsschluß eintretenden Umständen, die die
Befriedigung unserer Forderung gefährden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem
Fall sind auf unser Verlangen die Ware unter unverzüglicher Übersendung einer Bestandsliste an uns
herauszugeben. Die Rückforderung der Waren durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag. Unter diesen
Voraussetzungen sind wir berechtigt, die Ware nach unserer Wahl im Wege der Versteigerung oder
freihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Kaufpreis zu verrechnen.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware oder an uns abgetretener Forderung durch
Dritte hat der Käufer auf unser Vorbehaltseigentum bzw. die Abtretung hinzuweisen und uns unverzüglich
unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren. Soweit die
Intervention erfolgreich war und ihre Kosten von Dritten nicht beizutreiben sind, trägt diese der
Käufer. Die Rechte aus § 46 KO bestehen neben den vorhandenen Rechten. Der Käufer verzichtet auf
die Rechte aus § 50 der Vergleichsordung.
4. Haftung
Wir haften
a) im kaufmännischen Verkehr und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen uneingeschränkt für Vorsatz. Wir haften darüber
hinaus für grobe Fahrlässigkeit und für jede schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt; die Begrenzung
gilt nicht für den Fall eines groben Verschuldens der gesetzlichen Vertretern oder leitenden
Angestellten von uns,
b) im nichtkaufmännischen Verkehr für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie jede schuldhafte Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Im Falle einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist,
sofern die Verletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ist, die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen,
voraussehbaren Schaden
5. Deutsches Recht, Teilunwirksamkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CICG) ist ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Verpflichtungen eine
Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart
hätten,wenn sie die Unwirksamkeit dieser Bestimmungen gekannt hätten.
6. Lieferzeit
Die angegebenen Liefertermine gelten ab Werk. Sie sind nur annähernd und verschieben sich unbeschadet
unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, währenddessen der Käufer mit seinen
Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß in Verzug ist.
Ist ein Liefertermin verbindlich zugesagt, so gilt er als eingehalten, wenn und soweit wir die Ware
rechtzeitig versandt haben. Ist uns die Absendung ohne unser Verschulden oder das des Lieferwerks
nicht möglich, oder sind die erforderlichen Versandinstruktionen, die vereinbarte Abnahme oder die
Eröffnung eines Akkreditivs nicht rechtzeitig erfolgt, so gilt die Lieferfrist mit der rechtzeitigen Meldung
der Versandbereitschaft als eingehalten. Sollten wir selbst in Verzug geraten, muß der Käufer uns
eine angemessene Nachfrist setzen. nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer insoweit vom Vertrag zurückgetreten,
als die Leistung fällig und die Ware bis zum Fristablauf nicht im rohen oder fertigen Zustand
als versandbereit gemeldet worden ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung aufgrund
leichter Fahrlässigkeit, sofern diese nicht vertragswesentliche Pflichten trifft, sind ausgeschlossen.
7. Höhere Gewalt
Nach Abschluß des Vertrages eingetretene Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung
für die Dauer der Behinderung - längstens jedoch für 4 Monate - zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Ab einer Dauer der Behinderung von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Etwa erbrachte Vorleistungen sind von uns zurückzuerstatten. Der
höheren Gewalt sind solche Umstände gleichzustellen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, wie z. B. Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Feuer, von uns auch unter
dem Gesichtspunkt des Übernahme-, Vorsorge-, oder Abwendungsverschulden nicht zu vertretende
Maschinenbrüche oder Betriebsstörungen in unserem wie auch im Betrieb eines Zulieferers sowie
unvorhersehbarer Mangel an Rohmaterial oder Brennstoffen. Unser Rücktrittsrecht nach Satz 1 besteht
nicht bei Lieferungsverzögerungen infolge von Arbeitskämpfen. Der Käufer kann von uns unter
Setzung einer angemessenen Frist die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer
angemessener Frist liefern wolle. Erklären wir uns nicht fristgerecht, so kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten.
8.Teillieferung, Dauerabschluß, Abschlußüberschreitung
Wir sind im zumutbaren Umfang zu Teilleistungen berechtigt.
Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Spezifikationen für ungefähr gleiche
Monatsmengen rechtzeitig aufzugeben, andernfalls sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt,
selbst einzuteilen und zu spezifizieren und die Ware zu liefern oder wegen des nicht rechtzeitig
freigegebenen oder spezifizierten Teils von dem gesamten noch rückständigen Teil des Abschlusses
zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe
des Käufers überschritten, so sind wir zur Lieferung des Überschusses berechtigt, nicht aber verpflichtet.
Etwa über die Abschlußmenge hinaus gelieferte Ware werden, sofern keine gesonderte Vereinbarung
getroffen wird, zu dem bei der letzten Lieferung gültigen Tagespreis oder dem Anschlußpreis berechnen.
9.Versand und Gefahrenübergang
Versandbereit gemeldetes Material muß unverzüglich entsprechend der Liefervorschrift zum Versand
abgerufen werden, andernfalls sind wir ohne weiters berechtigt, es auf Kosten des Käufers nach unserem
Ermessen einzulagern, sowie es sofort nach Meldung der Versandbereitschaft als ab Werk geliefert
zu berechnen. Ist LKW-Abholung vorgesehen und wird das Material nicht innerhalb von 5 Tagen
nach unserer - dem vereinbarten Liefertermin ntsprechenden - Meldung der Versandbereitschaft abgeholt,
sind wir berechtigt, die Ware nach eigener Wahl selbst zum Versand zu bringen. Die esetzlichen
Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt. Mit der Übergabe an den Spediteur,
Frachtführer oder Verfrachter geht die Gefahr - einschließlich einer Beschlagnahme - in jedem Falle auch
bei fob oder cif-Geschäften - auf den Käufer über.
10. Mängel, Lieferung nicht vertragsmäßiger Ware
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer äußerlich erkennbare Fehler innerhalb
von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich oder per Telefax anzuzeigen. Für Nichtkaufleute
gilt bei offentsichtlichen Mängeln eine Anzeigefrist von 14 Tagen ab Warenempfang. Innerhalb dieser
Frist nicht erkennbare Mängel sind nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder
Verarbeitung in vorgenannter Form anzuzeigen (es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflilcht).
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder unter
Rücknahme der mangelhaften Ware zur Nachlieferung fehlerfreier Ware verpflichtet oder uns oder
unserem Erfüllungshilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bei verzögerter oder unterlassener
Nachlieferung oder bei Fehlschlag der Nachbesserung sowie bei Mängel der nachgelieferten
Ware ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen in den Fällen des Satzes
1 des vorsehenden Absatzes, sowie bei Arglist und Vertragszweck wesentlich gefährdenden Vertragspflichtverletzungen
von uns. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nur dann zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, wenn eine Trennung von mangelhafter und mangelfreier Ware nicht in zumutbarer
Weise möglich ist. Gewährleistungsansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der
Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von der Berechtigung der Beanstandung zu überzeugen.
Ansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
11. Maße, Gewicht, Güten
Norm-Angaben beziehen sich auf die jeweils neueste gültige Fassung.
Abweichung von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN, EN oder der geltenden Übung zulässig.
Sonstige Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Technische Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes sind unverbindlich. Wir behalten uns
Konstruktionsänderungen vor, soweit diese für den Käufer zumutbar sind. An unseren Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und die ausschließlichen
Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind von uns auf
Verlangen oder wenn uns der Auftrag nicht erteilt wurde, unverzüglich zurückzugeben.
Sämtliche Produkt- und Maßangaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern sind
unverbindliche Beschaffenheitsangaben.
12. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung
vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungshilfen haften wir jedoch nur, wenn durch
sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt wurde.
Von dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder an privat genutzten Sachen
nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Der Einsatz der von uns gelieferten Teile darf nur unter Beachtung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften
und entsprechend den jeweiligen Normen sowie unser Bedienungs- und Einbauanleitungen
erfolgen. Für Schäden, die auf einem Verstoß gegen diese Bestimmungen beruhen, haften wir nicht.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten beider Vertragsteile, mit Ausnahme der Zahlungspflicht des
Käufers, ist Haan. Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Mettmann. Jedoch steht es uns frei, das Gericht
am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers anzurufen.
14. Datenschutzklausel
Wir sind berechtigt, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Kunden mit automatischer Datenverarbeitung zu speichern.
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